Jahresabschluss
Steuerliche Gewinnermittlung
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine steuerliche Gewinnermittlung durchzuführen. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt entweder mit Hilfe einer kaufmännischen Buchführung, Buchhaltung, Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Was können wir in Bezug auf den Jahresabschluss für Sie tun?
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach Aufzeichnungen oder Belegsammlungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften aufgrund der von uns erstellten oder von Ihnen vorgelegten Finanzbuchhaltung, auf Wunsch mit Überprüfung Ihrer Buchungsunterlagen
- Erstellung von Sonderbilanzen, Zwischenabschlüssen
- Unterstützung bei der Erstellung von Lageberichten
- Bilanzberichte
- Bilanzbesprechungen
- Organisation von Gesellschafterversammlungen zur Feststellung von Jahresabschlüssen (ggf. auch in unserem Haus)