Jahresabschluss
Steuerliche Gewinnermittlung

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine steuerliche Gewinnermittlung durchzuführen. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt entweder mit Hilfe einer kaufmännischen Buchführung, Buchhaltung, Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Was können wir in Bezug auf den Jahresabschluss für Sie tun?

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach Aufzeichnungen oder Belegsammlungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften aufgrund der von uns erstellten oder von Ihnen vorgelegten Finanzbuchhaltung, auf Wunsch mit Überprüfung Ihrer Buchungsunterlagen
  • Erstellung von Sonderbilanzen, Zwischenabschlüssen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Lageberichten
  • Bilanzberichte
  • Bilanzbesprechungen
  • Organisation von Gesellschafterversammlungen zur Feststellung von Jahresabschlüssen (ggf. auch in unserem Haus)